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Pressemitteilung

Klage gegen Drei-Prozent-Hürde in Hamburg eingereicht

Behrendt (ÖDP): „Die Wählerinnen und Wähler merken sehr wohl, dass es den großen Parteien um den eigenen Machterhalt und ihre Posten geht“

Mit einer Wahlprüfungsbeschwerde reagierte der Hamburger ÖDP-Landesvorsitzende und stv. Bundesvorsitzende Volker Behrendt auf seine Nichtberücksichtigung bei der Sitzverteilung nach den letzten Bezirkswahlen in Hamburg. Behrendt, der mit seiner erstmals in Hamburg-Bergedorf angetretenen Partei auf Anhieb 1,3% der Stimmen erhielt, wäre nach der Streichung der Prozenthürde durch das Hamburgische Verfassungsgericht im Januar 2013 für die ÖDP in die Bezirksversammlung eingezogen. Aufgrund einer kurzfristig von der Hamburgischen Bürgerschaft neu in der Hamburgischen Verfassung eingeführten Sperrklausel wurde er jedoch für die Sitzverteilung in der Bezirksversammlung von Hamburg-Bergedorf ebenso wie Kandidaten der FDP und der Piraten nicht berücksichtigt. Die Sitze fielen stattdessen an SPD und CDU. Die Hamburgische Bürgerschaft hatte seinen gegen die Sitzverteilung gerichteten Einspruch kurz vor Weihnachten mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen zurückgewiesen, so dass jetzt das Landesverfassungsgericht die Frage klären muss, ob die Verfassungsänderung zurecht erfolgte oder gegen wesentliche Grundsätze der Verfassung wie der Wahlgleichheit und Chancengleichheit der Parteien verstößt.

Unabhängig von der rechtlichen Bewertung bleibt für Behrendt bei der Verfassungsänderung ein bitterer Nachgeschmack: „Die Wählerinnen und Wähler merken sehr wohl, dass es den großen Parteien nur um den eigenen Machterhalt, um Geld und Posten geht. Das führt zu weiterer Politik-Verdrossenheit.“ Als Beispiel führt er das Verhalten der Grünen an: Diese hätten in Schleswig-Holstein, wo sie mit Sperrklausel nicht sicher in jedem Parlament vertreten seien, erfolgreich dagegen geklagt. In Hamburg stimmten sie für die Verfassungsänderung.

Das neue Wahlrecht suggeriere durch die Möglichkeit, einzelne Personen anzukreuzen, ein größeres Mitspracherecht der Bürgerinnen und Bürger bei der Gestaltung der Politik, aber der Fokus liege letztendlich auf den großen Parteien und den kleinen, die genügend Geld hätten oder populistisch agierten. Dadurch sei Hamburg inzwischen demokratiepolitisch weit hinter anderen Bundesländern zurückgefallen. Behrendt, im Vergleich der Bezirkslisten bei der letzten Wahl immerhin auf Platz 27 aller im Bezirk verteilten Personenstimmen, plädiert neben der Abschaffung der Sperrklausel für gemeinsame Listen und ein Ersatzstimmenwahlrecht. „Mit diesen Instrumenten wäre eine größere Chancengleichheit der Parteien gegeben, das zeigt sich in anderen Städten und Gemeinden, wo die ÖDP bereits mit über 500 Mandatsträgern vertreten ist und sogar Bürgermeister stellt“, so Behrendt. 

Dem Argument der Unregierbarkeit, dass von SPD und CDU als Gegenargument ins Feld geführt wird, kann Behrendt nicht folgen: „Die großen Parteien haben in allen Parlamenten durch ihre Mehrheit die Möglichkeit, die Geschäftsordnung entsprechend anzupassen. Das wäre ein wesentlich geringerer Eingriff in die Grundrechte als eine Sperrklausel, die kleine Parteien von vornherein ausschließt.“ Zudem verweist Behrendt auf die jahrelange Praxis in der Bergedorfer Bezirksversammlung: „In Bergedorf gibt es eine Tradition von Abstimmungen mit wechselnden Mehrheiten, da wären drei weitere Parteien mit ihren Ideen eine Bereicherung gewesen“.

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