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Pressemitteilung

Behrendt: Parteienvielfalt in Hamburg unerwünscht

Enttäuschung über das heutige Verfassungsgerichtsurteil zur Prozenthürde

Landesvorsitzender Volker Behrendt Bild: ÖDP Hamburg

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat heute entschieden, dass die neu in die Hamburgische Verfassung aufgenommene Sperrklausel für Bezirksversammlungswahlen in Höhe von 3% nicht gegen die Verfassung verstoße. Nach der Urteilsverkündung zeigt sich der Kläger der ÖDP, der Hamburger Landesvorsitzende Volker Behrendt, enttäuscht über das Ergebnis: „Das Gericht hat bestätigt, dass sich die großen Parteien das Wahlrecht weitgehend so zurechtbasteln können, wie es ihnen passt. Voraussetzung ist, dass sie es direkt in die Verfassung schreiben und bei der Diskussion über die Verfassungsänderung nicht offenlegen, was sie wirklich bezwecken.“

So hätte das Gericht in der Urteilsbegründung auf den Gesetzgebungsantrag und die öffentlichen Diskussionen abgestellt, in denen eine Zersplitterung der Parteienlandschaft und mögliche Funktionsstörungen thematisiert worden seien. Dies aber seien von der Politik vorgeschobene Argumente, tatsächlich gehe es nur um die Verhinderung der Konkurrenz kleiner Parteien. Behrendt: „Viele Städte und Großstädte arbeiten auch ohne Prozenthürde seit Jahrzehnten ohne Probleme, Hamburg wirbt für Demokratie und Vielfalt und macht ohne Not das Tor zu mehr Parteienvielfalt zu. Die Wahlmüdigkeit wird sich weiter verschärfen.

Die Hamburger ÖDP setzt jetzt auf das Volksbegehren „Rettet den Volksentscheid“ im Juni 2016. Bei einem erfolgreichen Ausgang des Volksbegehrens und des anschließenden Volksentscheids hätten die Wählerinnen und Wähler zukünftig nicht nur ein Mitspracherecht bei Verfassungsänderungen, sondern würde auch die Prozenthürde wieder aus der Verfassung gestrichen werden.

 

Link zum Urteilstext:

http://justiz.hamburg.de/contentblob/4647884/data/hverfg-4-15.pdf

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