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Persönlicher Kommentar

Zur Sache

Ellenbogen-Demokratie

 

Das Landesverfassungsgericht erklärte das Referendumsbegehren des Bündnisses „Faires Wahlrecht – Jede Stimme zählt“ heute für nicht zulässig. Damit steht wieder eine 3%-Hürde zu den Bezirksversammlungswahlen im Raum. Kein Flächenland in Deutschland kennt prozentuale Hürden im Wahlrecht, weil sie nach den Urteilen der Verfassungsgerichte gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Hamburg hat hier im Schnelldurchgang eine Rolle rückwärts gemacht. Mehr Bürgerbeteiligung – nein danke. Mehr Pluralität in der politischen Meinung – nein danke. Wenn jemand mitmachen möchte, dann doch bitte in einer der großen Parteien, nicht in den neunzig anderen oder gar einer Wählergemeinschaft!

Das 2011 neu eingeführte Wahlrecht suggeriert dem Bürger größere Mitbestimmung. Aber er/sie darf nur wählen, welcher Kandidat mit dem Fraktionsvorsitzenden die Hand heben darf. Die Politik ändert sich dadurch nicht. Auch die Einführung von kleinen Wahlkreisen mit Direktkandidaten spielt wieder nur den großen Parteien in die Hände: für eine erfolgreiche Kandidatur sind ca. 20% der Stimmen eines Wahlkreises nötig. Bei der letzten Wahl reichten aufgrund eines einheitlichen Wahlkreises z.B. in Bergedorf noch knapp 3%.

Willkommen in der Ellenbogen-Demokratie!


 
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Wichtiger Hinweis:
Blogbeiträge stellen die persönliche Meinung einzelner Parteimitglieder dar. Diese kann in Einzelfällen von der Programmlage der Partei abweichend sein. Auch ist es möglich, dass zu einzelnen Themen und Aspekten in der ÖDP noch keine Programmlage existiert.