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Persönlicher Kommentar

Zur Sache

3%-Hürde in Bezirken rechtswidrig

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat heute die Drei-Prozent-Klausel für die Wahlen zur Bezirksversammlung für verfassungswidrig erklärt. Ein längst überfälliger Schritt, nachdem fast alle Bundesländer in ihren kommunalen Parlamenten die Sperrklauseln abgeschafft haben und die ÖDP die Abschaffung auch bei der Europawahl erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht eingeklagt hat.

Bedauerlich ist, dass immer noch Gerichte selbstverständliche Rechte wie Wahl- und Chancengleichheit durchsetzen müssen. Jede Bürgerin und jeder Bürger, der sich in einer Bezirksversammlung engagiert, ist grundsätzlich ein Gewinn für die Demokratie. Wenn jetzt große Parteien eine Zersplitterung der Interessen befürchten, liegen sie neben der gelebten Wirklichkeit in vielen Städten. Die sonst nur in den Parteien geführten Diskussionen werden jetzt öffentlicher. Ausfälle bei der Arbeit der Bezirksversammlungen durch Menschen, die sich nur zur eigenen Selbstdarstellung aufstellen lassen oder weil sie meinen, öffentlich Dampf ablassen zu müssen, gibt es auch bei den etablierten Parteien. Dass eine rechtsextreme Partei bei der letzten Wahl so verbreitet Stimmen bekommen hat, liegt am Wahlzulassungsverfahren: sie wie auch die Freien Wähler brauchten keine Unterschriften auf der Straße sammeln, andere Parteien wie die ÖDP wurden dadurch ausgebremst. Hier könnte die Politik z.B. durch die Zulassung von Online-Unterschriften gegensteuern. Die absoluten Mehrheiten der SPD werden der Vergangenheit angehören, aber das ist ja auch gut so, weil es dann hoffentlich mehr um gute Sachauseinandersetzung geht statt um Durchregieren.

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Wichtiger Hinweis:
Blogbeiträge stellen die persönliche Meinung einzelner Parteimitglieder dar. Diese kann in Einzelfällen von der Programmlage der Partei abweichend sein. Auch ist es möglich, dass zu einzelnen Themen und Aspekten in der ÖDP noch keine Programmlage existiert.