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Persönlicher Kommentar

Ist er nützlich? Oder kann der weg?

Gerade zog ich einmal mehr um. Ich merkte, wie viel Sachen ich in kurzer Zeit schon wieder mit mir rumschleppte. Und dabei frage ich mich bei vielen Dingen regelmäßig: Nutzt es mir? Brauche ich es noch? Oder wem nützt es? Dass sich diese Frage nicht nur auf Gegenstände beziehen kann, stelle ich immer wieder fest.

Als ich vor einigen Wochen von dem Vorschlag der Grünen las, den Begriff der „Rasse“ aus unserem Grundgesetz zu streichen, weckte das in mir sofort Zustimmung. Ja, sagte ich mir, weg damit. Ich fragte mich nämlich, wem nützt der Begriff der Rasse heute noch? Ich fand heraus, dass es ihn seit noch gar nicht langer Zeit im Zusammenhang mit der Menschheit gibt, seit dem 17. Jahrhundert etwa, in dem starker Nationalismus entstand und vor allem Europa prägte und zum zweck der Ab-und Ausgrenzung verwendet wurde. Ich las auch, dass die Grünen auf viel Gegenwind stießen. Den Begriff im Grundgesetz zu erhalten wurde verteidigt mit dem Argument, der Strafbestand des Rassismus hätte durch das Auslöschen des Begriffs nicht mehr ausreichend Bestand.

Die Grundlage der Straftat bleibt doch weiterhin aber die Diskriminierung. Deren Inhalt ist die Benachteiligung und Herabwürdigung bestimmter Wertvorstellungen und äußerer Merkmale, die mit Vorurteilen und emotionalen Assoziationen verknüpft sind.

Wollen wir nationale, ethnische Diskriminierung auflösen, sollten wir ihr doch zunächst die Grundlage nehmen und aufklären, dass diese nicht haltbar ist.

Denn die Diskriminierung aufgrund einer menschlichen Rasse ist wissenschaftlich nicht zu begründen. Nachweislich existiert zwar eine menschliche Rasse, aber eben die Menschheit nur in seiner Gesamtheit, in ihrer Gleichheit. Indem wir diesen Begriff also im Grundgesetz erhalten, verstärken wir dann nicht den Eindruck, dass dieser seine Berechtigung hat? Dass es diese Unterteilung der menschlichen Rasse sehr wohl gibt? Ich denke, wir sollten an der Ursache angreifen, aufklären, dass es sehr wohl und zum Glück eine Andersartigkeit zwischen Menschen gibt (die nicht diskriminiert werden darf) nicht aber eine Unterteilung in Rassen. Und das Grundgesetz sollte meiner Meinung nach zu dieser Aufklärung beitragen. Ein Gesetz kann keine Ursache bekämpfen, dafür setzt es zu spät an, es kann aber sehr wohl, wie in Form des Frauenwahlrechts gesellschaftliche Annahmen mit formen.

Ich frage mich also, wem, außer dem Richter zur Feststellung des Tatbestands der Diskriminierung in Form des Rassismus, wem nützt der Begriff der Rasse sonst? Denen, die ihn missbrauchen und daraus erst eine Straftat formen. Wollen wir nationale, ethnische Ausgrenzung auflösen, sollten wir ihr also zunächst die Grundlage nehmen.

Für mich persönlich wird es Zeit, das Grundgesetz zu modernisieren und den Begriff der Diskriminierung auszudrücken, dass nicht nur alle Menschen gleich sind. Ich bin für eine Umformulierung und Generalisierung aller Lebewesen: „Kein Lebewesen darf wegen jedweder Andersartigkeit von Anderen benachteiligt werden. Im Ursprung sind alle Lebewesen gleich und auch als solche zu behandeln. Vor dem Gesetz sind alle gleich.“

Und damit kommen wir zum nächsten Begriff, dem Nutztier. Dieser steht jedoch (noch) auf einem anderen Blatt Papier.

Karlotta Ahrens, ÖDP Mitglied

Autor/in:
Karlotta Ahrens
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