Ab dem Schuljahr 2010/11 soll es überall in Hamburg Primarschulen geben, an die sich ab der siebten Klasse zwei Wege zum Abitur anschließen – die Stadtteilschule und das Gymnasium.
- Die Primarschule umfaßt die Jahrgangsstufen 0-6. Sie ist eigenständig und mindestens mit drei Parallelklassen pro Jahrgangsstufe organisiert. Ab der ersten Klasse soll es neben Deutsch und Mathematik auch ein Englischangebot geben. Die zweite Fremdsprache kann ab der fünften Klasse dazugewählt werden. An der Primarschule unterrichten Lehrerinnen und Lehrer sowohl aus der Grundschule als auch aus dem Gymnasium und der Stadtteilschule. Keine Klasse soll größer als 23 Kinder sein. In den Primarschulen der sozial benachteiligten Stadtteile sollen es nicht mehr als 19 sein. Das Sitzenbleiben ist ausgeschlossen; stattdessen werden die Kinder individuell gefördert. Auch weiterhin gilt das Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“. Das Wahlrecht der Eltern bleibt erhalten. Sie wählen eine Schule in der Nähe ihres Wohnorts („regionaler Verbund“). Wenn es mehr Anmeldungen als Plätze gibt, entscheidet die Länge des Schulwegs. Die Primarschule spricht am Ende der 6. Klasse eine Empfehlung aus, welche weiterführende Schulform für das jeweilige Kind am besten geeignet ist. Die Entscheidung, ob ihr Kind auf ein Gymnasium oder eine Stadtteilschule geht, liegt bei den Eltern.
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Die Stadtteilschule ist eine eigenständige Schulform von Stufe 7 bis 13. Alle Schülerinnen und Schüler, die die sechste Klasse der Primarschule abgeschlossen haben, können sie besuchen. In den Stufen 7 bis 10 sind sie mindestens mit vier Klassen pro Jahrgang organisiert. An Stadtteilschulen arbeiten Lehrerinnen und Lehrer aus Haupt-, Real- und Gesamtschulen, beruflichen Schulen sowie aus den Gymnasien. Die Größe der Lerngruppen soll 25 Schülerinnen und Schüler in den Stufen 7 bis 10 nicht überschreiten. In den Stufen 11 bis 13 beträgt die mittlere Kursgröße 22. An den Stadtteilschulen sind alle Abschlüsse vom Hauptschulabschluß bis zum Abitur möglich.
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Das Gymnasium umfaßt die Jahrgangsstufen 7 bis 12 und ist auf den schnelleren Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ausgerichtet. Am Gymnasium entscheiden nach der 7. Klasse die Leistungen, ob ein Kind seine Schullaufbahn dort fortsetzt – entsprechend der bisherigen Praxis nach der 5. und 6. Klasse. Diese Regelungen gelten gleichermaßen für Kinder mit oder ohne Empfehlung für das Gymnasium. Von der 8. bis zur 10. Klasse ist keine Abschulung gegen den Willen der Eltern möglich. Die Größe der Lerngruppen soll 28 Schülerinnen und Schüler in den Stufen 7 bis 10 nicht überschreiten, in den Stufen 11 und 12 beträgt die mittlere Kursgröße 22.
Aus den 210 Grundschulen werden 164 Primarschulen, außerdem soll es 51 Stadtteilschulen geben. Alle bisherigen Gymnasien bleiben vorerst bestehen.
Quelle: Behörde für Schule und Berufsbildung