Die Verarmung von Eltern und Kindern in unserer woanders immer reicher werdenen
Gesellschaft ist nicht zu übersehen. Auch Altersarmut betrifft hauptsächlich
Eltern, meist die Mütter. Ein Prozeß der mit der Rentenreform 1957 begann
und an dem auch die Regierungswechsel von 1966, 1969 und 1982 nicht geändert
haben. Denn: Das heutige Rentensystem ist ein Umverteilungsmechanismus zu
Lasten der Eltern und zum Vorteil der Kinderlosen. Wer keine Kinder hat kann
voll erwerbstätig sein und damit volle Rentenansprüche erwerben. Diese Rente
zahlen aber später die Kinder, die diejenigen großgezogen haben, die in
Folge der Kindererziehung weniger Rentenansprüche erworben haben.
Das ist ungerecht.
Die ödp fordert daher eine gerechtere Verteilung der Kindererziehungskosten.
Familienarbeit wird aufgewertet. Kindererziehung und Pflege werden durch eine
sozialversicherungspflichtiges Gehalt entlohnt. Alle anderen Leistungen in
diesem Bereich werden damit überflüssig. Dadurch ist auch rentenberechtigt,
wer Familienarbeit geleistet hat.